Herzlich Willkommen!
Hinweis: Bitte einfach in die Bilder „klicken“, um mehr von der Galerie zu sehen.
Zum 1. März 2007 wurden sowohl Teledienstegesetz als auch Mediendienstestaatsvertrag durch das Telemediengesetz abgelöst.
Der Gesetzestext (§ 5): „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ wobei Telemedien kurz gesagt „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“ sind.